Beschluss:
Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der Stadt Obernburg wird für
alle Wahlen auf 21,-€ pro Person und Wahl festgesetzt. Zuzüglich hierzu sollen
in den Wahllokalen Getränke und Verpflegung zur Verfügung stehen.
Beschluss:
Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der Stadt Obernburg wird für
alle Wahlen auf 21,-€ pro Person und Wahl festgesetzt. Zuzüglich hierzu sollen
in den Wahllokalen Getränke und Verpflegung zur Verfügung stehen.