Beschluss:
Die seit der Stadtratssitzung am 24.09.2015
eingeführte Bürgerfragestunde wird bis zum Ende der laufenden Amtsperiode 2014
bis 2020 beibehalten.
Bürgerfragestunden werden unter folgenden
Maßgaben durchgeführt:
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maximale
Dauer: 15 Minuten
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Zeitpunkt:
am Ende der Tagesordnung einer öffentlichen Stadtratssitzung
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zulässiger
Inhalt von Fragen: städtische Angelegenheiten
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Ablauf:
(zunächst) eine Frage je Bürger/-in; sollten dann die 15 Minuten noch nicht
vorbei sein, sind weitere Einzelfragen von Bürgern zulässig, die sich schon
einmal zu Wort gemeldet haben.