Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag Neubau Doppelhaus mit Garage, Fl.Nr. 6150/80 Gemarkung Obernburg a.Main (Willmann-Frenking Bauherrengemeinschaft) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

-       Geschossigkeit

-       Traufhöhe bergseits

-       Traufhöhe talseits

 

wird zugestimmt.