Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag Nebenanlage außerhalb der Baugrenzen, Fl.Nr. 5544/335 Gemarkung Obernburg a.Main (Ute Bär) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.