Sitzung: 29.09.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2017
und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 werden gestellt und die darin
enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den
Vermögenshaushalt 2017 aufgenommen.
Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre
2018 - 2020 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen. Die Projektmeldung
liegt als Anlage dem Originalprotokoll bei.