Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2017 aufgenommen.

Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen. Die Projektmeldung liegt als Anlage dem Originalprotokoll bei.