Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmen a), b), d) und e) aus der Sachverhaltsbeschreibung, die Planung weiter voranzutreiben. Ziel soll ein Gesamtgenehmigungsverfahren sein, um Planungssicherheit für das gesamte Freizeitareal Eisenbach zu erreichen und dessen weitere Entwicklung zu ermöglichen.

 

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Verpachtung der Minigolfanlage mit den zuständigen Behörden abschließend zu klären und das Ausschreibungsverfahren vorzubereiten. Die Ausschreibung soll dem Gremium zum Beschluss vorgestellt werden. Sollte sich zeigen, dass die Stadt Obernburg selbst Einrichtungsgegenstände für das Gebäude bereitstellen muss, so sind die Kosten dafür zu beziffern und dem Gremium ebenfalls zum Beschluss vorzustellen.

 

einstimmig beschlossen

 

Der Ausschuss beschließt die Maßnahme c) „Planung eines Grillplatzes“ für das Konzept Freizeitareal Eisenbach vorzusehen.

 

4:6 abgelehnt