Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Carports, Fl.Nr. 5456/21 Gemarkung Obernburg (Dorothe Pelzer) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. Einer Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Baugrenzen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt, sofern der Carport auf Dauer keine Außenwände erhält.