Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Es werden keine Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf „Alte Turnhalle“ nach §§ 12, 13a BauGB der Stadt Erlenbach a.Main erhoben. Es werden keine planungsrechtlichen Interessen der Stadt Obernburg tangiert.

 

Das Gremium dankt der Stadt Erlenbach a.Main für die Berücksichtigung der Obernburger Interessen und die damit verbundene Rücknahme der ursprünglichen Planung.