Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „4. Änderung des Bebauungsplanes Südlich der Eisenbacher Straße“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke 6894, 6894/1, 6894/2, Gmkg. Obernburg.

Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet „Freizeitanlage“ festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB weiter zu verfolgen.