Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
„4. Änderung des Bebauungsplanes Südlich der Eisenbacher Straße“ im Sinne des §
30 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke 6894, 6894/1, 6894/2, Gmkg. Obernburg.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet „Freizeitanlage“ festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs.
1 und § 8 BauGB weiter zu verfolgen.