Beschluss:
Dem Antrag für
den Umbau zum Wohn- und Geschäftshaus der
Kreßstraße 2 mit 39 Stellplätzen, Kreßstraße 2
, Fl. Nr. 3558 (Serdar Türk) wird zugestimmt und
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Den Befreiungen bezüglich Überschreitung der Grundflächenzahl
und der Überschreitung der Baugrenze wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.