TOP Ö 1: Flächennutzungsplan Obernburg, Neuaufstellung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. BAUGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Abwägung der Stellungnahmen Beratung und Beschlussfassung