Sitzung: 28.04.2016 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der
Jahresrechnung 2015.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu
prüfen.
Sitzung: 28.04.2016 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der
Jahresrechnung 2015.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu
prüfen.