Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Beschluss:

 

§ 1 Absatz 3 der Satzung zur Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO) wird wie folgt geändert:

„Von Kinderspielplätzen und vom näheren Umgriff der Kinderspielplätze sind alle Hunde fernzuhalten, auch wenn sie an der Leine geführt werden.“

 

§ 4 Ziffer 2 wird wie folgt geändert:

„2. entgegen § 1 Abs. 3 dieser Verordnung einen Hund auf einem Kinderspielplatz oder in dessen näheren Umgriff mit sich führt.“

 

Der Stadtrat der Stadt Obernburg beschließt, die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde vom 18.12.2002 in der vorliegenden Form neu zu erlassen.

 

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.