Beschluss:
Die Verrechnungsschulden gegenüber der
Stadt (Trägerdarlehen) sind künftig banküblich zu verzinsen (3,62 %). Das
Trägerdarlehen beträgt 70 % der Anschaffungskosten der PV-Anlage (41.850 €).
Die Tilgung des Trägerdarlehens beträgt 3,50 % p.a. .