Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit 18 zu 0 Stimmen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 29“ im Bereich der Flnr. 1859 der Gemarkung Obernburg in der Fassung vom 31.01.2013 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.