Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit
18 zu 0 Stimmen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 29“ im
Bereich der Flnr. 1859 der Gemarkung Obernburg in der Fassung vom 31.01.2013
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.