Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt mit 18 zu 0 Stimmen die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „4. Änderung des Bebauungsplanes Südlich der Eisenbacher Straße“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke 6894, 6894/1, 6894/2, Gmkg. Obernburg.

Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen.