Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit 18 zu 0 Stimmen die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes „4. Änderung des Bebauungsplanes Südlich der
Eisenbacher Straße“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke 6894,
6894/1, 6894/2, Gmkg. Obernburg.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen.