Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zum Bebauungsplan „Lindenstraße 29“ vorgebrachten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
hat die Stadtverwaltung geprüft und das Ergebnis gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen:
Die Verwaltung wird mit 18 zu 0 Stimmen
beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.