Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag Versetzung des Kabelverteilers zur Römerstraße 2 a, im Bereich des Fl.Nr. 642, 643 Gemarkung Obernburg a.Main (EZV Energie und Service GmbH Untermain) nach Art. 7 DSchG geäußert.