Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den Antragstellenden wird anheimgestellt, ein immissionsschutzrechtliches Fachgutachten erstellen zu lassen. Die Entscheidung über die gestellten Anträge wird bis zur Vorlage des Gutachtens zurückgestellt.

 

Bei positivem Ausgang des immissionsschutzrechtlichen Gutachtens wird den Antragstellern die Aufnahme des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGBin Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Eigentümer umgehend über die Entscheidung zu informieren.