Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.11.2015 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren weiter zu verfolgen und die Offenlegung des Planentwurfs (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.