Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Gartenhaus an der oberen Grundstücksgrenze, Fl.Nr. 6548 Gemarkung Obernburg (Ottmar Neuf; Renate Neuf) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich des Gartenhäuschens außerhalb des Baufensters wird zugestimmt.