Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 GO gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.

 

Der 1. Bürgermeister hat als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teilgenommen.