Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Wohnhausneubau mit Garage, Fl.Nr. 5544/411 Gemarkung Obernburg a.Main (Wolfgang Heßler; Jasmin Heßler) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich:

-       Südlichen Baugrenze

-       Nördliche Baugrenze

-       Dachform

-       Verlegung Grünfläche

wird zugestimmt.