Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Anmeldung von Dachraum als Wohnraum zu einem bestehenden Gebäude, Fl.Nr. 6585 Gemarkung Obernburg  (Lars Kuntz)wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt.