Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

Der Anregung wird gefolgt.

Die Fläche, die durch die Fortsetzung der neuen Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 1000/58 und 1000/105 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze abgrenzt wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.