Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt.
Die Fläche, die durch die Fortsetzung der neuen Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 1000/58 und 1000/105 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze abgrenzt wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt.
Die Fläche, die durch die Fortsetzung der neuen Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 1000/58 und 1000/105 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze abgrenzt wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.