Beschluss:
- Mit der Stadt Erlenbach am Main soll
im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie, in
Kraft getreten am 09.07.2014, interkommunal zusammengearbeitet werden.
Die hierzu nötigen Planungen sollen
miteinander abgestimmt werden und das Auswahlverfahren soll in engem zeitlichem
Zusammenhang mit der Stadt Erlenbach am Main unter Hinweis auf das dortige
Erschließungsgebiet durchgeführt werden.
Mit Erlenbach am Main wird hierfür eine
schriftliche Vereinbarung (einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG)
geschlossen.
- Dem vorgestellten Plangebiet wird
zugestimmt.
- Das Beratungsbüro IK-T wird
beauftragt, die Vorbereitungen für das zweistufige Auswahlverfahren zu
treffen und den zeitlichen Ablauf mit der Stadt Obernburg am Main
abzustimmen.