Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017- 2019 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2016 aufgenommen.

Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2017-2019 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.

 

Die Projektmeldung liegt als Anlage dem Originalprotokoll bei.