Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag Errichtung eines Schwimmbades, Oberer Neuer Weg 50,  Fl. Nr. 6252/10 Gemarkung Obernburg (Dr. Andreas Morgenroth, Oberer Neuer Weg 50, 63785 Obernburg) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB zu erteilen.

 

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von folgenden Festsetzungen:

  1. -Örtliche Verkehrsflächen
  2. -Grünfläche als Bestandteil von Verkehrsanlagen
  3. -Pflanzgebot für flächenhafte Anpflanzungen von Bäumen
  4. -Pflanzgebot für Baumgruppen
  5. –Nebenanlage außerhalb des Baufensters
  6. -Bauordnungsrechtliche Vorschrift, Einfriedung und Gestaltung von Außenanlagen

 

wird unter folgenden Auflagen zugestimmt, dass

  1. ein Pflanzstreifen entlang des Oberen Neuen Weges mit 2 m mit flächenhaften Anpflanzungen eingehalten wird.
  2. Die Einfriedung höchstens 2 m beträgt und erst nach dem Pflanzstreifen gebaut wird.
  3. Die Setzung der Jurasteine im Bereich der Druckerhöhungsanlage in Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen wird.

 

Der Verwaltung ist vor Erteilung des Bescheides ein Pflanzplan vorzulegen.