Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Nutzungsänderung/Umbau eines Teilbereiches eines Wohn- und Bürogebäudes in eine Wohnung, Fl. Nr. 1639 Gemarkung Obernburg (Peter Klemm) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die Stadt Obernburg a.Main stimmt dem Abbruch der Mauer zwischen Hexenturm und dem Gebäude Lindenstraße 28 zu, sofern das Landesamt für Denkmalpflege seine Zustimmung erteilt.