Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag Außenwerbung BARMER GEK, Fl.Nr. 88 Gemarkung Obernburg (Westiform) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB zu erteilen.

Es werden keine Bedenken im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens nach Art. 6 DSchG geäußert. Einer Ausnahme bezüglich der Größe des Werbeschildes  wird zugestimmt.