Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Sanierung/Erneuerung des Terrassenanbaus am Altbau Neustädter Hof 1 auf gleichem Grund; Ausbau der Räume unter der Terrasse als Wasch- und Trockenraum (mit innen liegendem Zugang zu dem - sonst nur von außen zugängigen - Keller); Erneuerung vorh. Beton-Gartenmauer unter Verwendung der beim Abbruch anfallenden Bruchsteine, Fl.Nr. 3477/2 Gemarkung Eisenbach (Klaus Bruhm) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB unter der Auflage erteilt:

Die Baugenehmigung bezüglich der Gartenmauer darf erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse in Anspruch genommen werden.