Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.07.2015 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren weiter zu verfolgen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Behördenbeteiligung (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.