Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau Doppelhaus, Fl.Nr. 6680/83 Gemarkung Obernburg (GbR Klimmer) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.