Beschluss:
Verstöße von Hundehaltern werden nicht mehr nur mündlich verwarnt oder
die Hundebesitzer belehrt, sondern mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro
belegt. (bei Wiederholung 50 Euro erteilt). Auf die Einführung einer
DNA-Datenbank wird aus Kostengründen verzichtet. Weiteres Verwaltungspersonal
zum Vollzug der Hundehalteverordnung wird nicht eingestellt.